Frank Röhnke Konstruktion  
Frank Röhnke Konstruktion
Frank Röhnke Konstruktion

Kontakt

Frank Röhnke
Draustraße 13
64347 Griesheim

Tel.: +49 6155 - 79 68 23
Fax: +49 6155 - 79 68 22


http://www.frankroehnke.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FR-Konstruktion

§1 Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen der Firma FR-Konstruktion gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen finden nur Anerkennung, soweit wir deren Geltung schriftlich zustimmen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenso für alle in Zukunft getätigten Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Angebot / Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungswirkung zugesagt haben.
  2. Ein Vertag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsschluss oder andernfalls durch Erbringung der Leistung zustande.
  3. Unabhängig von Absatz 1) besteht eine Angebotsbindung lediglich bis zu einem Monat nach Abgabe des Angebotes.
  4. Sollten nach Vertragsschluss zusätzliche im Vertrag nicht vereinbarte Arbeiten notwendig werden, behalten wir uns unabhängig vom vereinbarten Preis und Auftragsumfang entsprechende Nachberechnungen vor.
§3 Verzug und Nichterfüllung
  1. Grundsätzlich sind wir an die im Auftrag vereinbarten Termine gebunden.
  2. Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung, die im Verschulden und Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Alle Unterlagen, die wir zu einer termingerechten Auftragsabwicklung benötigen, sind uns unverzüglich und auf Aufforderung zuzuleiten.
§4 Preise und Zahlung
  1. Sofern nichts Gegenteiliges Schriftliches vereinbart ist, gelten die Preise wie im Vertrag vereinbart.
  2. Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Preisänderungen für Leistungen, die nach einem Zeitraum von.3 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, bleiben mit entsprechender Begründung vorbehalten.
§5 Aufrechnnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit irgendwelchen anderen Ansprüchen gegen die Firma FR-Konstruktion ist ausgeschlossen. Dies umfasst auch Ansprüche aus Schadensersatzforderungen, Minderungen und dergleichen aus allen gegenseitigen Rechtsgeschäften. Ansprüche gegen die Firma FR-Konstruktion sind in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen.
  2. Sollte ein Auftraggeber mit der Bezahlung von Teilrechnungen oder von Rechnungen aus vorangegangenen Rechtsgeschäften sich im Verzuge befinden, so besteht nach unserer Wahl ein Zurückbehaltungsrecht an zu fertigenden technischen Unterlagen und überlassenen Unterlagen.
§6 Unsicherheitseinrede
  1. Wird der Firma FR-Konstruktion nach Vertragsschluss die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt, so ist sie berechtigt, ihre vertragsgemäßen Leistungspflichten unter Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung einzustellen.
  2. Diese Einrede bezüglich der Leistungspflicht gilt nicht, sofern der Auftraggeber auf Aufforderung entsprechende Sicherheiten leistet.
§7 Urheberrechtliche Bestimmungen
  1. Der Auftraggeber darf ohne Zustimmung der Firma FR-Konstruktion das urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum der Ingenieure / technischen Zeichner der Firma FR-Konstruktion nur verwenden, sobald ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt ist. Die von der Firma FR-Konstruktion gefertigten technischen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber geistiges Eigentum des erstellenden Mitarbeiters und sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Eine Verwendung durch oder die Weitergabe an Dritte zu deren Nutzung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Bei Zuwiderhandlung gehen die Ansprüche gegen den Auftraggeber auch auf den Dritten über.
  3. Verliert der Auftraggeber vor der endgültigen Bezahlung der Auftragssache seine Zahlungsfähigkeit, so ist die Firma FR-Konstruktion nach ihrem Willen zur Herausgabe der Auftragssachen durch den Auftraggeber berechtigt. Ebenso ist die weitere Verwendung von aus der Auftragssache hervor gehenden Daten und Aufzeichnungen, die dem geistigen Eigentum aus dem Auftrag zufallen, durch den Auftraggeber oder Dritte urheberrechtlich untersagt.
  4. Werden von irgendeinem Dritten Veränderungen in den von der Firma FR-Konstruktion gefertigten technischen Unterlagen vorgenommen oder wird bei der Umsetzung der technischen Unterlagen von diesen abgewichen, so stellt sich die Firma FR-Konstruktion von allen Schäden frei, die in Verbindung mit der Veränderung/ Abweichung stehen. Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber.
§8 Gewährleistung
  1. Sollten unsere Arbeiten in irgendeiner Weise von der vertraglich vereinbarten Anforderung abweichen, so sind uns die Mängel unverzüglich mitzuteilen.
  2. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, irgendwelche Mängel selbst zu beheben. Eine Nachbesserung durch die Firma FR-Konstruktion ist mindestens zwei Mal möglich.
  3. Sollte eine Mängelbehebung durch einen Dritten oder durch den Auftraggeber selbst erfolgen, ohne dass wir hiervon in Kenntnis gesetzt wurden und uns eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde, so kommen wir nicht für hieraus entstehende Kosten und Schäden auf.
§9 Haftung / Datenschutz
  1. Eine Haftung wird von der Firma FR-Konstruktion lediglich in der Höhe übernommen, wie sie durch eine branchenübliche Versicherung abgedeckt ist. Sollte der Auftraggeber im Einzelfall eine besondere Versicherung wünschen, so ist diese nach Absprache zu Lasten des Auftraggebers abzuschließen.
  2. Es wird an dieser Stelle nochmals auf die § 7 Abs.4 und auf § 8 Abs. 3 verwiesen.
  3. Die Firma FR-Konstruktion verpflichtet sich gegenüber den Auftraggebern zum Datenschutz und zur Geheimhaltung.
§10 Schlussbestimmungen
  1. Dieser Vertag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Darmstadt.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden werden nur gültig, sofern sie anschließend schriftlich bestätigt werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.